Jede unserer vier Katastralgemeinden verfügt über einen eigenen Friedhof.
Wir bitten Sie bei Ihrem Besuch um pietätvolles Verhalten.
Bitte entsorgen Sie Blumen, Kränze, Grablichter, etc. in den jeweils dafür vorgesehenen Behältern.
Unsere Friedhöfe werden seit 2025 ohne chemisch-synthetische Düngemittel, Pestizide oder Torf gepflegt. Wir bitten auch Sie, Ihre Gräber biologisch zu pflegen. So geben wir heimischen Pflanzen und Insekten mehr Lebensraum.
Zuständigkeit
Bei Fragen zu Ihrem Grab oder verfügbaren Gräbern auf unseren Friedhöfen, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt:
Irmgard Köller
Jennifer Weigl
Sterbefall Zuhause
Wenn jemand zuhause verstirbt, gibt es einige wichtige Schritte zu beachten:
1. Verständigen Sie einen Arzt:
- Wochentags/Tagsüber: Rufen Sie zuerst Ihren Hausarzt, den Gemeindearzt an.
- Nachts oder am Wochenende: Rufen Sie den Ärztefunkdienst (141) oder die Rettung (144) an.
- Sollten Notdienst oder Rettung nicht zuständig sein, verständigen Sie den Bestatter ihres Vertrauens.
2. Kontaktieren Sie das Bestattungsunternehmen
Nehmen Sie Kontakt mit einem Bestatter Ihres Vertrauens auf, um die weiteren Schritte zu veranlassen.
Das Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todes beim Standesamt.
3. Totenbeschau / Todesfeststellung
Für eine Totenbeschau gibt es keinen eigenen Notruf.
In der Regel führt der Gemeindearzt, ein vertretender Arzt oder das Bestattungsunternehmen Totenbeschau veranlassen.
Die Todesfeststellung führt der Bestatter mit dem zuständigen Arzt durch.
4. Weitere Schritte & Bestattung
Über wichtige weitere Schritte und die notwendigen Vorbereitungen für die Bestattung informiert Sie Ihr Bestattungsunternehmen.