Aufgrund der derzeitigen Situation in den Nachbarstaaten wurde vom zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumtenschutz gemäß dem Tiergesundheitsgesetz eine erweiterte Sperrzone eingerichtet, die auch Gemeinde im Bezirk Bruck an der Leitha betrifft. In der Zone müssen Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich kontrolliert und stichprobenartig beprobt werden.
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