Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Die Schreibenvom 21. November 2025 sind aufgehoben und werden durch diese ersetzt.
BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf herunterladen (0.05 MB)
BEILAGE 2 Risikogebiete
Kundmachung
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Vogelgrippe.html
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Tierseuchen_Gebietsabfrage.html