Kundmachung Vogelgesundheitsverordnung

KalenderAushang: 10.04.2026

Meldung von Geflügelhaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Die Schreibenvom 21. November 2025 sind aufgehoben und werden durch diese ersetzt.


BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf herunterladen (0.05 MB)

BEILAGE 2 Risikogebiete

Kundmachung

https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Vogelgrippe.html

https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Tierseuchen_Gebietsabfrage.html