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Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Die Schreiben und Verordnungen vom 05. November 2025 sind aufgehoben und werden durch diese ersetzt.
BEILAGE 1 - Pflichten der Tierhalter im Gebiet mit erhöhtem Risiko_.pdf herunterladen (0.08 MB)
BEILAGE 2 HPAI Risikogebiete, Kundmachung AVN 2025_39[1].pdf herunterladen (0.13 MB)
zu BEILAGE 2 Anlage zu Kundmachung AVN 2025_39[1].pdf herunterladen (0.21 MB)
BEILAGE 3 Erlass des Ministeriums zur Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes.pdf herunterladen (0.28 MB)
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Vogelgrippe.html
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Tierseuchen_Gebietsabfrage.html