Kindergartenwesen


Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Ihr Kind ab dem 3. Lebensjahr den NÖ Landeskindergarten besucht. Nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen ist die Gemeinschaftsfähigkeit des Kleinkindes erst ab diesem Alter soweit ausgebildet, daß es mit Gewinn längere Zeit in einer Kindergruppe verbringen kann.  So wie bei vielen anderen Fähigkeiten ist auch die Entwicklung der sozialen Reife individuell sehr verschieden.

Je jünger ein Kind ist, desto kürzer sollte daher der tägliche Aufenthalt im Kindergarten sein. Für ein neu eingetretenes Kind ist der halbtägige Verbleib im Kindergarten am bildungs-wirksamsten. Bedenken Sie, daß die große Kinderzahl, der Lärm und die vielen neuen Eindrücke und Aktivitäten sehr hohe Anforderungen an den Kindergartenneuling stellen.
Der Eintritt in den Kindergarten bedeutet für Eltern und Kind eine große Umstellung. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kindergarten ist daher sehr wichtig.
 
Es ist auch möglich, dass Ihr Kind bereits mit 2½ Jahren den Kindergarten besucht, sofern im jeweiligen Kindergarten genug Platz vorhanden ist.

Kinder vom "Aufeld" werden im Kindergarten in Sarasdorf eingeschrieben.

 

NÖ Landesregierung - Kindergärten

Zuständig


Foto: Elisabeth Pitnauer, Sekretariat
Kontaktdaten von Elisabeth Pitnauer
NameElisabeth Pitnauer
AdresseKupfergasse 1
2454 Trautmannsdorf an der Leitha
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Faxnummer+43 2169 2246-13
E-Mailsekretariat@trautmannsdorf.at