Hilfeleistung bei Hochwasserschäden - Katastrophenfonds

sandsäcke

Die Hochwasserkatastrophe in NÖ ist für alle Betroffenen eine große Herausforderung. 

Wir wollen Sie hiermit über wichtige Unterstützungsmaßnahmen informieren.

 

Haushalts/Eigenheimversicherung

Melden Sie den Schaden unverzüglich schriftlich und mit Fotos an Ihre Versicherung – oft stellen Versicherungen auf ihren Webseiten Formulare zur Online-Schadensmeldung zur Verfügung.

 

Hilfe aus dem Katastrophenfonds

Bürger:innen, Unternehmen und Organisationen können einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenhilfe einbringen.

Dafür ist zunächst eine schriftliche formlose Schadensmeldung bei der Wohnsitzgemeinde  (Angabe von Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer, wo befindet sich der Schaden, wenn vorhanden bitte Fotos mitsenden, die Info ob der Schaden schon bei der Versicherung gemeldet wurde) notwendig.

Im Anschluss daran wird eine Schadenskommission der Gemeinde die Schäden erfassen und anhand festgelegter Kriterien die Schadenshöhe feststellen.
Neben Vertreter:innen der Gemeinde gehören dieser Kommission Sachverständige an.

In sogenannten Schadenserhebungsprotokollen werden von der Kommission die Schäden festgehalten sowie die Gesamtschadenssumme errechnet. 
Auch das (Nicht)Bestehen einer Versicherung ist anzugeben.
Schäden werden nur dann aufgenommen, wenn die für den Bau erforderlichen Bewilligungen vorliegen oder wenn aufgrund des Alters des Objektes ein vermuteter Konsens angenommen werden kann.

Schlussendlich ist das Protokoll von Geschädigten und Kommission zu unterzeichnen.

Die Prüfung und Auszahlung erfolgen über das Land NÖ.

 

Wie wird der Schaden berechnet und wie hoch ist die Hilfe aus dem Fonds?

Bei Schäden durch Hochwasser an Wohngebäuden einschließlich Nebengebäuden, Außenanlagen und Inventar erfolgt die Bemessung der Schadenssumme nach den von der NÖ Baudirektion festgelegten Richtwerten.

Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der anerkannten Schadenssumme abzüglich der Versicherungsleistung. Beihilfen werden gewährt, wenn die beihilfefähigen Kosten 1.000 € übersteigen.

Wird der Schaden an Gebäuden durch die Schadenskommission höher als € 20.000 bewertet, wird dieser durch einen Sachverständigen der Landesregierung erneut begutachtet.

Die Bundesregierung und das Land Niederösterreich haben sich dazu entschlossen, die Hilfe für Opfer des Hochwasserereignisses im September 2024 aufzustocken. Die Ersatzrate für Opfer des Hochwasserereignisses im September 2024 wird von bisher mindestens 20 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Bei Härtefällen wird der Ersatz darüber hinaus bis zu 80 Prozent möglich sein.

 

 

Information für Landwirtschaftliche Betriebe

Anerkannt werden

  • Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen
  • Rekultivierungsaufwendungen (Befüllung von Gräben, Beseitigung von Anlandungen und Anschwemmungen)
  • Verlust Betriebsmittelvorräte (Düngemittel und Futtermittel)
  • Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zur Erzielung von Einkommen (zB Geflügel, Schweine,…)

NICHT anerkannt werden

  • versicherbare Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen z.B. Feldfrüchte (Mais, Rüben, etc.) – hier greift die Hagelversicherung