Seit dem 1. Jänner 2011 ist eine Befreiung von der Grundsteuer nicht mehr möglich.
- Altfälle: Bereits gewährte Befreiungen (die vor dem 1. Jänner 2011 per Bescheid erteilt wurden) bleiben für die restliche Laufzeit – maximal jedoch für 20 Jahre – weiterhin aufrecht.