Grundsteuerbefreiung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 1. Juli 2010 die 2. Novelle des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005, LGBl. 8304 beschlossen. In dem Gesetz ist auch die Regelung der Grundsteuerbefreiung enthalten, welche mit 1. Jänner 2011 in Kraft tritt und somit nur noch in folgenden Fällen gewährt werden kann.

  • Wenn die Befreiungsvoraussetzungen (Zusicherung einer Förderung zur Errichtung von Wohnraum und Benutzungsrecht nach erfolgter Fertigstellung iSd NÖ Bauordnung 1996) noch im Jahr 2010 vorliegen.

Nähere Informationen dazu erhalten sie am Gemeindeamt

Zuständig


Foto: Angelika Büchl, Bauamt
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NameAngelika Büchl
AdresseKupfergasse 1
2454 Trautmannsdorf an der Leitha
Telefon+43 2169 2246-15
Faxnummer+43 2169 2246-13
E-Mailbauamt@trautmannsdorf.at

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NameIrmgard Köller
AdresseKupfergasse 1
2454 Trautmannsdorf an der Leitha
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Faxnummer+43 2169 2246-13
E-Mailbuchhaltung@trautmannsdorf.at