Grundsteuerbefreiung

Seit dem 1. Jänner 2011 ist eine Befreiung von der Grundsteuer nicht mehr möglich.
  • Altfälle: Bereits gewährte Befreiungen (die vor dem 1. Jänner 2011 per Bescheid erteilt wurden) bleiben für die restliche Laufzeit – maximal jedoch für 20 Jahre – weiterhin aufrecht.

Zuständig


Eine Person, die an einem Schreibtisch sitzt
Kontaktdaten von Irmgard Köller
NameIrmgard Köller
AdresseKupfergasse 1
2454 Trautmannsdorf an der Leitha
Telefon+43 2169 2246-16
Faxnummer+43 2169 2246-13
E-Mailbuchhaltung@trautmannsdorf.at