Kindergärten

Kinder können ab dem vollendeten 2. Lebensjahr in einen der vier Landeskindergärten in unserer Gemeinde aufgenommen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass das Kind und mindestens ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde haben.

Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr (das letzte Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt) besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Für jüngere Kinder besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Die Aufnahme erfolgt anhand der verfügbaren Plätze in einen unserer vier Landeskindergärten. Bitte beachten Sie, dass es nicht immer möglich ist, Kinder in der eigenen Ortschaft zu betreuen.

Sie werden rechtzeitig vor dem 2. Geburtstag Ihres Kindes von der Gemeinde zur Einschreibung eingeladen.


Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema (Klein-)Kinderbetreuung.


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