Abgabe von Einreichunterlagen, Kopien von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, Berrechnung und Vorschreibung der Aufschließungsabgaben, Kanalbenützungsgebühr;
Folgende Unterlagen sind für die Einreichung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens erforderlich:
- Ansuchen
- Einreichplan 3-fach
- Baubeschreibung 3-fach
- ggf. Energieausweis 3-fach
- aktueller Grundbuchsauszug
Bauvorhaben welche bewilligungspflichtig sind, werden in der NÖ BO § 14 geregelt.
Folgende Unterlagen sind für eine Bauanzeige erforderlich:
- Formloses Ansuchen
- Dem Ansuchen sind zumindest eine Skizze und Beschreibung des Vorhabens in 2-facher Ausfertigung anzuschließen, die zur Beurteilung des Vorhabens ausreichen.
Vorhaben welche anzeigepflichtig sind, werden in der NÖ BO § 15 aufgelistet.
NÖ Bauordnung