Abgabe von Einreichunterlagen, Auskunft zu aktuellen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, Berechnung und Vorschreibung der Aufschließungsabgabe, Kanaleinmündungsabgabe, Wasseranschlussabgabe.
Folgende Unterlagen sind für die Einreichung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens erforderlich:
- Ansuchen
- Einreichplan 3-fach
- Baubeschreibung 3-fach
- ggf. Energieausweis 3-fach
- ggf. Versickerungsberechnung 3-fach
- aktueller Grundbuchsauszug
Bauvorhaben welche bewilligungspflichtig sind, werden in den §§ 14 und 15 der NÖ Bauordnung geregelt.
Bauanzeige:
- Bauanzeigen sind mit der Novelle der NÖ Bauordnung vom 1.3.2026 gefallen.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung der NÖ Bauordnung