Bauamt

Abgabe von Einreichunterlagen, Kopien von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, Berrechnung und Vorschreibung der Aufschließungsabgaben, Kanalbenützungsgebühr;

 

Folgende Unterlagen sind für die Einreichung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens erforderlich:

  • Ansuchen
  • Einreichplan 3-fach
  • Baubeschreibung 3-fach
  • ggf. Energieausweis 3-fach
  • aktueller Grundbuchsauszug

Bauvorhaben welche bewilligungspflichtig sind, werden in der NÖ BO § 14 geregelt.

 

Folgende Unterlagen sind für eine Bauanzeige erforderlich:

  • Formloses Ansuchen
  • Dem Ansuchen sind zumindest eine Skizze und Beschreibung des Vorhabens in 2-facher Ausfertigung anzuschließen, die zur Beurteilung des Vorhabens ausreichen.

Vorhaben welche anzeigepflichtig sind, werden in der NÖ BO § 15 aufgelistet.


NÖ Bauordnung

Zuständig


Foto: Angelika Büchl, Bauamt
Kontaktdaten von Angelika Büchl
NameAngelika Büchl
AdresseKupfergasse 1
2454 Trautmannsdorf an der Leitha
Telefon+43 2169 2246-15
Faxnummer+43 2169 2246-13
E-Mailbauamt@trautmannsdorf.at